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Rechtliche Angaben

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nordic Shores UG (haftungsbeschränkt) · Schlüterstraße 42 · 20146 Hamburg
Fassung vom 26. August 2026. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichte Fassung.

§ 1Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffe

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die zeitlich befristete Überlassung von Ferienwohnungen, Ferienhäusern und sonstigen Unterkünften einschließlich der jeweils ausgewiesenen Nebenleistungen (nachfolgend „Mietobjekt“), die über die Website www.nordicshores-stays.com oder über sonstige unmittelbare Vertriebswege der Nordic Shores UG (haftungsbeschränkt), Schlüterstraße 42, 20146 Hamburg (nachfolgend „Nordic Shores“) gebucht werden.

(2) Nordic Shores wird ausschließlich als Vermittlerin tätig. Nordic Shores unterhält keinen eigenen Objektbestand; sämtliche vermittelten Mietobjekte stehen im Eigentum Dritter. Eine bevorzugte Vermittlung einzelner Objekte aufgrund eigener wirtschaftlicher Beteiligung findet nicht statt. Nordic Shores handelt bei der Vermietung im Namen und für Rechnung des jeweiligen Eigentümers. Der Beherbergungsvertrag kommt unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Gast und dem Eigentümer zustande. Nordic Shores ist nicht Partei dieses Beherbergungsvertrages, sondern erbringt für den Eigentümer Vermarktungs-, Vermittlungs-, Kommunikations- und Abwicklungsleistungen.

(3) Der Eigentümer wird dem Gast spätestens mit der Buchungsbestätigung als Vertragspartner namentlich benannt. Die gesamte Buchungsabwicklung, Kommunikation und Zahlungsabwicklung erfolgt über Nordic Shores.

(4) Soweit diese AGB den Begriff „Vermieter“ verwenden, ist damit der jeweilige Eigentümer als Vertragspartner des Gastes gemeint. Nordic Shores ist berechtigt, die dem Vermieter zustehenden Rechte aus diesem Vertrag im eigenen Namen geltend zu machen und entgegenzunehmen. Rechte und Haftungsbeschränkungen zugunsten des Vermieters gelten zugleich zugunsten von Nordic Shores und umgekehrt.

(5) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Gastes werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.

(6) Erfolgt die Buchung über eine Buchungsplattform (z. B. Airbnb, Booking.com, FeWo-direkt/Vrbo, Expedia, Google Holiday Homes), gelten vorrangig die Bedingungen und Stornierungsrichtlinien der jeweiligen Plattform. Diese AGB gelten insoweit ergänzend, als sie den Plattformbedingungen nicht widersprechen.

(7) „Gast“ im Sinne dieser AGB ist die buchende Person. Sie haftet für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag auch für die von ihr angemeldeten Mitreisenden; angemeldete volljährige Mitreisende haften als Gesamtschuldner.

§ 2Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Mietobjekten auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Buchungsanfrage.

(2) Mit Absenden der Buchungsanfrage bzw. mit Betätigen der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ gibt der Gast ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages ab.

(3) Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Buchungsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) zustande. Eine automatisierte Bestätigung des Eingangs der Buchungsanfrage stellt noch keine Annahme dar.

(4) Ein Anspruch auf Annahme einer Buchungsanfrage besteht nicht. Nordic Shores ist berechtigt, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(5) Der Vertragstext wird gespeichert und dem Gast gemeinsam mit der Buchungsbestätigung in Textform übermittelt. Vertragssprache ist Deutsch.

(6) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.

§ 3Kein Widerrufsrecht

(1) Bei Verträgen über die Überlassung von Unterkünften zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, die für einen bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum vorgesehen sind, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Dies gilt auch für Buchungen im Fernabsatz, also insbesondere für Online- und Telefonbuchungen.

(2) Für die vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Gast gelten ausschließlich die Regelungen in § 7 dieser AGB.

§ 4Kein Pauschalreisevertrag

(1) Vertragsgegenstand ist ausschließlich die Überlassung des Mietobjekts nebst den ausdrücklich ausgewiesenen Nebenleistungen (z. B. Endreinigung, Bettwäsche). Es wird keine Pauschalreise im Sinne der §§ 651a ff. BGB und keine verbundene Reiseleistung geschuldet, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wird.

(2) Werden auf Wunsch des Gastes Zusatzleistungen Dritter (z. B. Aktivitäten, Transfers, Restaurantreservierungen, Fahrradverleih) vermittelt, kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Gast und dem jeweiligen Leistungsträger zustande. Nordic Shores schuldet insoweit nur die sorgfältige Vermittlung.

§ 5Preise, Nebenkosten, Kurabgabe

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung im Buchungsvorgang ausgewiesenen Preise. Preise verstehen sich in Euro je Mietobjekt und Nacht für die gebuchte Personenzahl.

(2) Zusätzlich zum Mietpreis werden die jeweils ausgewiesenen Positionen geschuldet, insbesondere Endreinigungspauschale, Wäsche- und Handtuchpakete, Haustiergebühr, Kurabgabe sowie sonstige gebuchte Zusatzleistungen.

(3) Kurabgabe, Kurtaxe, Tourismus- oder Gästebeitrag sind kommunale Abgaben, die in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe geschuldet und im Namen der Gemeinde eingezogen oder vor Ort entrichtet werden. Änderungen der Abgabensätze durch die Gemeinde nach Vertragsschluss gehen zu Lasten des Gastes.

(4) Die Kosten für Strom, Wasser, Heizung und Gas sind im Mietpreis enthalten, soweit in der Objektbeschreibung nichts anderes ausgewiesen ist. Ist eine Verbrauchsabrechnung ausgewiesen, wird nach Abreise anhand der Zählerstände abgerechnet.

(5) Offensichtliche Irrtümer bei der Preisauszeichnung (insbesondere Schreib-, Rechen- oder Übertragungsfehler) berechtigen zur Anfechtung. Der Gast wird unverzüglich informiert; bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.

§ 6Zahlungsbedingungen

(1) Mit Vertragsschluss sind 50 % des Gesamtpreises als Anzahlung fällig, zahlbar innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung.

(2) Der Restbetrag von 50 % ist ohne gesonderte Aufforderung spätestens sieben Tage vor dem Anreisetag fällig.

(3) Bei Buchungen, die weniger als sieben Tage vor dem Anreisetag erfolgen, ist der Gesamtbetrag sofort und vollständig fällig.

(4) Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Zahlung. Es gelten die im Buchungsvorgang angebotenen Zahlungsarten.

(5) Kommt der Gast mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann der Vermieter nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens sieben Tagen vom Vertrag zurücktreten und das Mietobjekt anderweitig vergeben. In diesem Fall schuldet der Gast die pauschalierte Entschädigung nach § 7 Abs. 2, bemessen nach dem Zeitpunkt des Rücktritts.

(6) Schlüssel, Zugangscodes und sonstige Zugangsmittel werden erst nach vollständigem Zahlungseingang übergeben oder übermittelt.

(7) Der Gast kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7Rücktritt des Gastes, Stornokosten

(1) Der Gast kann vor Beginn der Mietzeit jederzeit in Textform vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Nordic Shores.

(2) Tritt der Gast zurück, reist er nicht an (No-Show) oder reist er vorzeitig ab, so schuldet er die folgende pauschalierte Entschädigung, bezogen auf den Gesamtpreis der Buchung ohne Kurabgabe:

Zeitpunkt des Zugangs der RücktrittserklärungPauschalierte Entschädigung
bis 90 Tage vor Anreise10 %, mindestens 75 € Bearbeitungsentgelt
89 bis 45 Tage vor Anreise50 %
44 bis 30 Tage vor Anreise70 %
29 bis 8 Tage vor Anreise85 %
ab 7 Tage vor Anreise, bei No-Show oder vorzeitiger Abreise95 %

(3) Dem Gast bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die vorstehende Pauschale. Kann das Mietobjekt für den stornierten Zeitraum anderweitig vermietet werden, wird der erzielte Erlös abzüglich der Vermittlungs- und Mehraufwendungen auf die Entschädigung angerechnet.

(4) Bereits geleistete Zahlungen werden auf die Entschädigung angerechnet; ein übersteigender Betrag wird innerhalb von 14 Tagen erstattet.

(5) Die Kurabgabe wird bei Nichtanreise nicht berechnet bzw. erstattet.

(6) Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung wird ausdrücklich empfohlen. Eine solche Versicherung ist im Mietpreis nicht enthalten.

(7) Eine verspätete Anreise oder vorzeitige Abreise berechtigt nicht zur Minderung des Mietpreises.

§ 8Ersatzmieter

(1) Der Gast kann bis 14 Tage vor Anreise verlangen, dass anstelle seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Der Vermieter kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen oder gesetzlichen Erfordernissen nicht genügt oder behördliche Gründe entgegenstehen.

(2) Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der ursprüngliche Gast als Gesamtschuldner für den Gesamtpreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.

(3) Für den mit der Umschreibung verbundenen Aufwand wird ein Entgelt von 50 € berechnet. Darüber hinausgehende, durch den Eintritt verursachte Mehrkosten Dritter trägt der Gast. Der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist, bleibt unbenommen.

§ 9Umbuchung

(1) Ein Anspruch auf Umbuchung (Änderung von Reisezeitraum, Mietobjekt oder Personenzahl) besteht nicht.

(2) Bis 60 Tage vor Anreise kann eine Buchung einmalig gegen ein Bearbeitungsentgelt von 50 € umgebucht werden, sofern das gewünschte Mietobjekt im gewünschten Zeitraum verfügbar ist. Preisdifferenzen sind auszugleichen.

(3) Umbuchungswünsche, die später oder mehrfach geäußert werden, gelten als Rücktritt nach § 7 in Verbindung mit einer Neubuchung.

§ 10Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter

(1) Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn

(2) Im Fall des Abs. 1 lit. a werden bereits geleistete Zahlungen anteilig für den nicht in Anspruch genommenen Zeitraum erstattet. Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen nicht, soweit den Vermieter kein Verschulden trifft. Der Vermieter wird sich um ein gleichwertiges Ersatzobjekt bemühen, schuldet ein solches jedoch nicht.

(3) In den Fällen des Abs. 1 lit. b bis d bleibt der Anspruch auf den vollen Mietpreis bestehen. Ersparte Aufwendungen und Erlöse aus einer anderweitigen Vergabe werden angerechnet.

§ 11An- und Abreise, Schlüssel

(1) Das Mietobjekt steht dem Gast am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) Eine Anreise nach 18:00 Uhr ist bis spätestens 16:00 Uhr des Anreisetages anzukündigen. Erfolgt weder eine Ankündigung noch eine Anreise, kann der Vermieter ab 12:00 Uhr des Folgetages anderweitig über das Mietobjekt verfügen; der Vergütungsanspruch bleibt nach § 7 Abs. 2 bestehen.

(3) Wird die Abreisezeit überschritten, kann für jede angefangene Stunde ein Betrag von 25 €, ab 13:00 Uhr der volle Tagesmietpreis zuzüglich nachgewiesener Mehrkosten (insbesondere für verzögerte Reinigung oder Folgebuchungen) berechnet werden. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Gast unbenommen.

(4) Schlüssel und Zugangsmittel sind sorgfältig zu verwahren und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verlust trägt der Gast die Kosten des Ersatzes einschließlich eines erforderlichen Austauschs von Schließanlagen; hierfür wird zunächst ein Betrag von 100 € berechnet. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt unbenommen; weitergehende Kosten werden nachgewiesen abgerechnet.

§ 12Belegung, Nutzung, Untervermietung

(1) Das Mietobjekt darf nur mit der gebuchten und namentlich gemeldeten Personenzahl belegt werden. Kinder und Kleinkinder zählen mit, soweit in der Objektbeschreibung nichts anderes geregelt ist.

(2) Bei Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, für jede zusätzliche Person und Nacht einen Betrag von 60 € zu berechnen oder das Mietverhältnis nach erfolgloser Abmahnung fristlos zu kündigen; § 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt unbenommen.

(3) Die Untervermietung, die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte, die Weitergabe der Buchung sowie jede gewerbliche Nutzung des Mietobjekts sind untersagt.

(4) Feiern, Partys, Veranstaltungen sowie gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung in Textform.

(5) Die jeweils gültige Hausordnung ist Vertragsbestandteil; sie wird vor Anreise übermittelt oder liegt im Mietobjekt aus. Die ortsüblichen Ruhezeiten sind einzuhalten.

§ 13Haustiere und Rauchen

(1) Ob und in welchem Umfang Haustiere zugelassen sind, ergibt sich aus der Beschreibung des jeweiligen Mietobjekts. Maßgeblich sind die dort und im Buchungsvorgang ausgewiesenen Angaben einschließlich einer etwaigen Haustiergebühr.

(2) Mitgebrachte Tiere sind bei der Buchung anzugeben. Werden Tiere entgegen der Objektbeschreibung oder ohne Angabe bei der Buchung mitgebracht, ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung sowie zur Berechnung einer Sonderreinigungspauschale von 250 € berechtigt.

(3) Haustiere dürfen im Mietobjekt nicht unbeaufsichtigt bleiben und sich nicht auf Betten und Polstermöbeln aufhalten.

(4) In sämtlichen Innenräumen des Mietobjekts einschließlich Wintergarten und Treppenhaus gilt ein absolutes Rauchverbot; dies umfasst auch E-Zigaretten und Verdampfer.

(5) Bei Verstoß gegen das Rauchverbot wird eine Sonderreinigungspauschale von 250 € berechnet. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt unbenommen; die Geltendmachung eines weitergehenden, nachgewiesenen Schadens bleibt vorbehalten.

§ 14Endreinigung, Wäsche, Zustand bei Abreise

(1) Die Endreinigung ist obligatorischer Bestandteil jeder Buchung und wird als gesondert ausgewiesener Posten berechnet.

(2) Bettwäsche für die gemeldete Personenzahl ist im Preis enthalten. Handtuchpakete sind kostenpflichtig zubuchbar, soweit in der Objektbeschreibung nichts anderes ausgewiesen ist.

(3) Unabhängig von der Endreinigung ist das Mietobjekt besenrein zu übergeben. Dazu gehören insbesondere: gespültes und eingeräumtes Geschirr, entsorgter und ordnungsgemäß getrennter Müll, geleerter Kühlschrank, an den ursprünglichen Platz zurückgestelltes Mobiliar sowie ein gereinigter Grill.

(4) Bei einer über das übliche Maß hinausgehenden Verschmutzung wird der tatsächlich angefallene Mehraufwand mit 45 € je angefangener Stunde berechnet. Der Nachweis eines geringeren Aufwands bleibt unbenommen.

§ 15Pflichten und Haftung des Gastes

(1) Der Gast verpflichtet sich, das Mietobjekt einschließlich Inventar, Außenanlagen und Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich und schonend zu behandeln.

(2) Der Gast haftet für alle Schäden, die von ihm, seinen Mitreisenden, seinen Besuchern oder mitgebrachten Tieren schuldhaft verursacht werden.

(3) Schäden und Funktionsstörungen sind unverzüglich anzuzeigen. Für Schäden, die nicht angezeigt und erst nach der Abreise festgestellt werden, haftet der Gast, sofern sie nicht nachweislich einem anderen Verursacher zuzuordnen sind.

(4) Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung mit Einschluss von Mietsachschäden wird empfohlen.

(5) Der Gast ist verpflichtet, die für die Gästemeldung und die Erhebung der Kurabgabe erforderlichen Angaben vollständig und richtig zu machen und an den örtlich vorgesehenen Melde- oder Aktivierungsverfahren mitzuwirken.

§ 16Mängel, Abhilfe, Minderung

(1) Der Gast hat Mängel unverzüglich nach Feststellung gegenüber Nordic Shores unter der in der Buchungsbestätigung angegebenen Kontaktmöglichkeit anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu geben.

(2) Unterlässt der Gast die Anzeige schuldhaft, so entfallen Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz insoweit, als dem Vermieter dadurch die Abhilfe unmöglich war (§ 536c BGB).

(3) Unerhebliche Beeinträchtigungen berechtigen nicht zur Minderung. Umstände außerhalb des Mietobjekts stellen keinen Mangel dar, soweit sie bei Vertragsschluss nicht bekannt waren und nicht in den Verantwortungsbereich des Vermieters fallen; hierzu zählen insbesondere Bau- und Verkehrslärm der Umgebung, Witterung, Wasserstand, Sperrungen von Stränden oder Wegen, Ausfall öffentlicher Einrichtungen sowie Veranstaltungen Dritter.

(4) Der vorübergehende Ausfall von Zusatzeinrichtungen wie WLAN, Fernsehen, Sauna, Whirlpool, Klimaanlage oder Kamin begründet keine Minderung, soweit der Vermieter unverzüglich um Abhilfe bemüht ist. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit dieser Einrichtungen besteht nicht.

(5) Kosten einer eigenmächtigen Ersatzvornahme oder einer selbst beschafften Ersatzunterkunft werden nicht erstattet, wenn der Gast dem Vermieter zuvor keine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat.

§ 17Haftung

(1) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, wird unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften gehaftet.

(2) Für sonstige Schäden wird bei einfacher Fahrlässigkeit nur gehaftet, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

(4) Für vom Gast eingebrachte Sachen, insbesondere Wertgegenstände, Bargeld, Fahrzeuge nebst Inhalt, Fahrräder und Sportgeräte, wird nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3 gehaftet. Eine Haftung nach den §§ 701 ff. BGB (Gastwirtshaftung) besteht nicht, da kein Beherbergungsvertrag mit einem Gastwirt im Sinne dieser Vorschriften vorliegt. Stellplätze und Abstellräume werden nicht bewacht.

(5) Nordic Shores haftet als Vermittlerin (§ 1 Abs. 2) ausschließlich für die ordnungsgemäße Vermittlung und Abwicklung der Buchung, nicht jedoch für den Zustand und die Ausstattung des Mietobjekts oder die Erfüllung des Beherbergungsvertrages durch den Eigentümer. Ansprüche aus dem Beherbergungsvertrag sind gegen den Eigentümer zu richten. Nordic Shores unterstützt den Gast bei der Geltendmachung solcher Ansprüche.

(6) Für Angaben, die von Dritten stammen – insbesondere Objektbeschreibungen von Eigentümern, Kartenmaterial, Umgebungs- und Freizeitinformationen – wird keine Gewähr übernommen, soweit sie nicht von Nordic Shores selbst erstellt wurden.

(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Nordic Shores und des Eigentümers.

§ 18Internet und WLAN

(1) Soweit ein Internetzugang bereitgestellt wird, erfolgt dies unentgeltlich und ohne Anspruch auf Verfügbarkeit, bestimmte Bandbreite oder Störungsfreiheit.

(2) Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung geltendes Recht zu beachten. Untersagt sind insbesondere das Herunterladen und Verbreiten urheberrechtlich geschützter Inhalte, die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken sowie das Abrufen oder Verbreiten rechtswidriger Inhalte. Der Gast stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten beruhen.

(3) Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

§ 19Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung und der ergänzenden nationalen Vorschriften verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

(2) Zur Erfüllung melde- und abgabenrechtlicher Pflichten werden die erforderlichen Gastdaten an die zuständige Gemeinde oder Kurverwaltung übermittelt.

(3) Die für die Durchführung des Aufenthalts erforderlichen Daten werden an den Eigentümer des gebuchten Mietobjekts und die eingesetzten Dienstleister übermittelt.

§ 20Streitbeilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

(2) Nordic Shores ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 21Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts seines Aufenthaltsstaates entzogen wird.

(2) Erfüllungsort ist der Ort des jeweiligen Mietobjekts.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Hamburg, sofern der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt. Die gesetzlichen Gerichtsstände für Verbraucher bleiben unberührt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 26. August 2026 · Nordic Shores UG (haftungsbeschränkt), Schlüterstraße 42, 20146 Hamburg · Amtsgericht Hamburg, HRB [Nummer eintragen] · Geschäftsführer: Moritz Giesen, Marvin Freise